Tischler-Innung des Kreises Neuwied

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... dafür setzen wir uns mit Kraft und Kreativität ein.
Damit Raum und Leben ein Stück weit schöner werden.

Tischler-Innung des Kreises Neuwied
Aktuelles






Neue Tischlergesellen aus dem Kreis Neuwied

Tischler gehören zweifelsohne zu den kreativsten Handwerkern, be- und verarbeiten sie doch Werkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher Techniken. Sie sägen, hobeln, schleifen, führen Furnierarbeiten aus und behandeln Holzoberflächen. Dabei entstehen Einbauschränke, Raumteiler ,Wand- und Deckenverkleidungen und viele kunstvolle Möbelstücke. Größte Vorbilder sind die Neuwieder Berühmtheiten David und Abraham Roentgen, die ihre Kunstwerke an die europäischen Adelshäuser lieferten.

„Zwar haben die 19 Teilnehmer der Freisprechungsfeier der Tischler-Innung des Kreises Neuwied diesen hohen Stellenwert noch nicht“, so Obermeister Norbert Dinter, “aber, was nicht ist, kann ja noch werden.“ Jedenfalls überzeugten vom handwerklichen Können, die Gesellenstücke in den Räumen der VR Bank RheinAhrEifel, die dort besichtigt werden konnten. Deren Regionaldirektor Christian Kehr gratulierte den jungen Leuten ebenso herzlich wie auch Ulrich Mandelkow von der David-Roentgen-Schule.

Prüfungsbester war Niklas Meffert aus Pleckhausen. Ausbildungsbetrieb Schreinerei Egbert Balzar GmbH aus Daufenbach.

Lukas Alten aus Melsbach vom Ausbildungsbetrieb Tischlerei Klaus Görg GmbH, Rengsdorf, konnte den Wettbewerb „Gute Form“ für sich entscheiden.

 






Tischler-Innung aus Altenkirchen und Neuwied informierten sich


Informationen in Hülle und Fülle – so könnte man die diesjährige gemeinsame Innungsversammlung der Tischler-Innungen aus den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied bezeichnen. Es fand eine Betriebsbesichtigung statt. Die Betriebe erhielten Infos über Digitalisierung – Handwerk 4.0, es wurden arbeits- sozialrechtliche und werkvertragliche Informationen an die Mitglieder weitergegeben.

Zu Beginn stand eine Betriebsbesichtigung auf der Agenda. Die Mitglieder trafen sich auf dem Betriebsgelände des Unternehmens Becker Holz- und Metallsysteme GmbH & Co. KG in Horhausen. Udo Schürg, zuständig für Kalkulation und CAD, CNC und EDV, führte die Kollegen durch das Unternehmen und berichtete über das Produktportfolio und die Produktionsabläufe innerhalb des Unternehmens. Auf Fragen der interessierten Mitglieder ging Schürg ein und beantwortete diese.

Nach einem Wechsel des Standortes von Horhausen nach Willroth konnte dann die Innungsversammlung beginnen. Die Obermeister Norbert Dinter (Neuwied) und Wolfgang Becker (Altenkirchen) gingen in ihren Geschäftsberichten auf die Situation im Tischlerhandwerk ein. Auch wurde auf die von den Innungen durchgeführten Veranstaltungen und Seminare des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.

Lars Pläsker und Niclas Reifenhäuser von der Felder-Group aus Lohmar gingen in ihrem Vortrag „Handwerk 4.0“ auf die Digitalisierung im Tischlerhandwerk ein. Von der David-Roentgen-Schule Neuwied stellten die Lehrer Daniel Enke und Ulrich Mandelkow ihr Lehr-Konzept vor und stellten die digitale Lernplattform „Moodle“ vor. Michael Braun, Geschäftsführer der Tischler-Innungen, berichtete über aktuelle arbeits- sozialrechtliche und werkvertragliche Themen.

Haushaltsplan und Jahresrechnung wurden einstimmig beschlossen und Vorstand sowie Geschäftsführung Entlastung erteilt. Neben der Beratung über weiterer Berufstandsfragen, konnten die Obermeister Becker und Dinter die Versammlung mit dem Dank an alle Kollegen schließen.




Neue Technische Regel für Holzstaub in Kraft

Für den Umgang mit Holzstaub am Arbeitsplatz gibt es erneuerte klare Vorgaben. Mit der Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt ist nun die neue Technische Regel für Gefahrstoffe Holzstaub (TRGS 553) am 12. Dezember 2022 in Kraft getreten. Zuvor war sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe verabschiedet worden, einem Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Nach 15 Jahren ist die TRGS 553 damit sowohl EU-konform aktualisiert als auch betriebsgerecht angepasst worden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen TRGS 553 findet ein mehr als zweijähriger aufwendiger Arbeitsprozess seinen erfolgreichen Abschluss. An der Neufassung der TRGS 553, die nun auch die 2017 erfolgte Ergänzung der EU-Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor Karzinogenen und Mutagenen abdeckt, wirkten die Verbände der Holzindustrie sowie des Tischler- und Schreinerhandwerks maßgeblich mit. Zudem wurden Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an inzwischen erweiterte Vorgaben angeglichen. Die TRGS 553 gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben. So erfasst die Regelung die Pflichten auf Arbeitgeberseite, unter anderem im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Prävention. Im Endergebnis bleibt es auch nach der Neufassung für die betriebliche Praxis bei folgender zentraler Anforderung: Maschinen und Anlagen sind grundsätzlich so zu betreiben, dass ein Schichtmittelwert (Mittel einer Arbeitsschicht) von 2 mg/m³ eingehalten wird. Diese zentrale Anforderung besteht unabhängig von der Art des Holzstaubs. Dabei gilt, dass die Anforderung bei ordnungsgemäßer Nutzung von staubarmen Maschinen (Emissionen von weniger als 2 mg/m³) erfüllt wird.

"Der Fokus lag von Anfang an darauf, dass notwendig hohe Arbeitsschutzniveau mit der betrieblichen Praxis in Einklang zu bringen. Dabei hat uns vor allem die sehr vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern weitergeholfen", erklärt Markus Köster zur Arbeit in dem eigens dafür eingerichteten Arbeitskreis unter der Leitung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). "Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite haben in allen zentralen Fragen an einem Strang gezogen", resümiert Köster, der als Unternehmer des Tischler- und Schreinerhandwerks die Arbeitgeberseite im Vorstand der BGHM vertritt. Für den Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) erklärt deren Präsident Johannes Schwörer: "Mit der Neufassung der Technischen Regel wurde eine ausgewogene Lösung für hohe Arbeitsschutzstandards erreicht, die in der betrieblichen Praxis umsetzbar sind. Mit dem nun eingeschlagenen Weg sind wichtige Präventionsmaßnahmen und Praktikabilität gleichermaßen sichergestellt."

Zentraler Punkt Prävention
Summa summarum bestätigte das BMAS die Auffassung der Sozialpartner, dass die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber Hartholz- und Mischholzstäuben nur dann besteht, wenn der neu eingeführte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Hartholz in Höhe von 2 mg/m³ nicht eingehalten werden kann – bei Weichholz liegt der AGW für einatembaren Staub (E-Staub) bei 10 mg/m³. Bei Einhaltung der genannten Grenzwerte muss allerdings regelmäßig ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gemacht werden. Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für sämtliche Hartholz verarbeitenden Betriebe unabhängig vom Expositionsniveau hätte schon daran scheitern können, dass es in Deutschland nicht annähernd genügend Arbeitsmediziner gibt, um einer solchen Vorgabe überhaupt nachkommen zu können.

Die Holzverbände richten nunmehr ihren Fokus auf die zeitnah anstehende Überarbeitung der DGUV Information 209-044 "Holzstaub". Darin ist die weitere Umsetzung der TRGS 553 in die betriebliche Praxis geregelt. "Eine Technische Regel für Gefahrstoffe kann die betriebliche Praxis nicht in allen Facetten widerspiegeln, was nun geschehen soll. Auch in diesen Novellierungsprozess wollen sich Verbände der Holzindustrie aktiv einbringen", kündigt Schwörer an. Für ihre Mitgliedsunternehmen haben die Verbände darüber hinaus eine kompakte Verbändeinfo erstellt, in der die wichtigsten Änderungen der neuen TRGS 553 kurz und knapp zusammengefasst sind. "Zusätzlich zu der Verbändeinfo werden wir auch auf die Betriebe zugehen, um die nicht immer leicht verständlichen Regeln für die Praxis anwendungssicher zu kommunizieren", sagen Markus Köster und Johannes Schwörer.

Download hier: file:///C:/Users/braun/Downloads/TRGS553_Verbaendeinfo.pdf

Berlin, 13. Dezember 2022

Quelle: Tischler-Schreiner.de





Energiepreisbremse – Welche Entlastungen sind zu erwarten?

Am 19. November ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) – die sogenannte "Dezemberhilfe" – in Kraft getreten. Ergänzend dazu hat am 16. Dezember die Gas- und Strompreisbremse abschließend auch den Bundesrat passiert und kann damit ab Januar 2023 wirken. Das sind die wichtigsten Punkte:


Erstattung im Dezember
Privaten Haushalten, kleinen und mittleren Betrieben mit Versorgertarif (Standardlastprofilen – SLP) sowie Verbrauchern mit registrierter Leistungsmessung (RLM), deren Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt, wird – auf Basis der Abschlagszahlung aus September 2022 – die Abschlagszahlung für Dezember 2022 einmalig erlassen. Per Sonderregelung wurden zusätzlich weitere Verbraucher unabhängig von ihrem Jahresverbrauch einbezogen, etwa Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungsstätten. Dabei entfällt – zunächst als vorläufige Maßnahme – die Pflicht der Kunden, im Dezember eine Abschlags- oder Vorauszahlung zu leisten. Ein präziser Abgleich mit dem ermittelten Entlastungsbetrag erfolgt dann über die nächste Rechnung.

Gaspreisbremse – Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 greift die Gas- und Wärmepreisbremse. Diese sieht für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde (9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme) vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen die aktuellen Marktpreise gelten. Die Preisbremse erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt die Entlastung rückwirkend im März 2023. Großverbraucher, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, sollen von Januar 2023 bis Ende April 2024 von einer Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs profitieren.

Da der im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz festgelegte Adressatenkreis auch denjenigen im EWPBG definiert, ist zudem von besonderer Bedeutung, was hier für das Handwerk erreicht werden konnte. Einbezogen werden nämlich auch "Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen sowie der Selbstverwaltung der Wirtschaft, die in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen oder des privaten Rechts, als eingetragener Verein oder als sonstige juristische Person des privaten Rechts organisiert sind – unabhängig davon, ob sie nach SLP oder mit RLM abgerechnet werden. Für Bildungseinrichtungen mit registrierter Leistungsmessung entfällt darüber hinaus die 1,5-Gigawattstunden-Schwelle.

Strompreisbremse – Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Die Strompreisbremse wirkt ab dem 1. Januar 2023 und soll die gestiegenen Strompreise bei Privathaushalten und Unternehmen abfedern. Für Betriebe unterhalb der Jahresverbrauchsschwelle von 30.000 Kilowattstunden wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen, zu denen auch die Umsatzsteuer gehört. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als monatliche Entlastung von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der von der Netzentnahmestelle für 2022 prognostizierten Jahresverbrauchsprognose geteilt durch zwölf.

Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden erhalten einen garantierten Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde, allerdings netto, also vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen, zu denen auch die Umsatzsteuer gehört. Die Strompreisbremse soll vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 gelten, jedoch werden die Entlastungsbeträge der Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 erst rückwirkend im März 2023 angerechnet werden.

Dank intensiver Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium und unter Zuhilfenahme von Daten repräsentativer, betroffener Handwerksbetriebe konnte erreicht werden, dass die ursprünglich vorgesehene Jahresverbrauchsgrenze von 100.000 Kilowattstunden auf 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gesenkt wurde. Diese Bemessungsgrenze hilft, Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen zu verhindern, wie sie in größerem Maße bei höheren Schwellen auftreten würden.

Bewertung
In den beschlossenen Energiepreisbremsen für Gas und Strom konnten für das Handwerk wichtige Regelungen umgesetzt werden, wie etwa die betriebsgrößenunabhängige Anwendung der Energiepreisbremsen, indem nur Verbrauchsschwellen der Unterscheidung zwischen den jeweiligen Anwendungsfällen dienen, nicht aber, ob es sich um KMU im Sinne der EU-Definition handelt, die Senkung der Jahresverbrauchsschwelle für die Anwendung der "Gewerbestrombremse" für Betriebe von 100.000 Kilowattstunden auf 30.000 Kilowattstunden sowie die Wirkung der Energiepreisbremsen ab Januar 2023.

Die in der Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 6. Dezember 2022 vorgetragenen Kritik an der Wahl des Vergleichszeitraums – das Jahr 2021 war ein "Corona-Jahr", weshalb betroffene Betriebe ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten nach Möglichkeit gesenkt hatten – wurde insofern entsprochen, als dass in die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für das EWPBG und das StromPBG jeweils folgender Passus aufgenommen wurde:

"Der Deutsche Bundestag stellt weiterhin fest, […] dass bei der Ermittlung des Entlastungskontingents nach § 10 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und § 6 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse bei allen Letztverbrauchern, bei denen aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 in mehreren Regionen Deutschlands oder aufgrund staatlich angeordneter Auflagen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie die heranzuziehenden Jahresverbrauchsprognosen unplausibel niedrig angesetzt wurden, eine entsprechende Berücksichtigung dieses Sondereffekts bei der Jahresverbrauchsprognose die notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Entlastung der betroffenen Unternehmen korrekt bestimmt werden kann." Zur praktischen Umsetzung in Bezug auf die Anpassung der Jahresverbrauchsprognose werden die Verbände umgehend mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Gespräch suchen.

Da die Energiepreisbremsen für die Monate Januar und Februar 2023 (bis auf die Gaspreisbremse für Großverbraucher) erst rückwirkend im März 2023 wirken, könnte es bei einigen Handwerksbetrieben zu Liquiditätsproblemen kommen. Damit die betroffenen energieintensiven Betriebe die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Start der Gas- und Strompreisbremse überbrücken können, sollen Härtefallhilfen auf Ebene der Bundesländer greifen. Hierunter sollen auch Regelungen für energieintensive Betriebe fallen, welche andere Energieträger (zum Beispiel Öl und Holzpellets) nutzen. Auf Bundesebene wurden hierzu nur Regelungen für Haushalte beschlossen.

4. November 2022 (aktualisiert am 16. Dezember 2022)

Quelle: Tischler-Schreiner.de





Tischler-Nachwuchs im Landkreis Neuwied freigesprochen

Neuwied. Sie ragen schon etwas heraus aus anderen Freisprechungsfeiern, die der Tischlerinnung, die wechselnd in den Räumen der Sparkasse oder der Raiffeisenbank stattfinden, nicht zuletzt durch die Tatsache, dass gefertigte Möbelstücke der Junghandwerker zwei Wochen zu besichtigen sind und man sich von den Fertigkeiten der Junggesellen augenscheinlich überzeugen kann.

Nach Corona-Pause war man froh endlich wieder zusammen kommen zu können und so zeigte sich Norbert Dinter aus Irlich, Obermeister der Tischler-Innung hocherfreut als Gäste Isabella Fürstin zu Wied begrüßen zu können und dankte den Hausherrn der Sparkasse, Dr. Hermann-Josef Richard und Thomas Paffenholz herzlichst für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Kleines Bonmot am Rande: In einem Gespräch stellte sich heraus, dass ihre Durchlaucht selbst eine Ausbildung zur Tischlerin absolviert hat und somit zur fachkundigen Betrachterin zählte.

Dinter gratulierte zur bestandenen Prüfung, appellierte nicht mit dem Lernen aufzuhören, um eines Tages als nächsten Meilenstein die Meisterprüfung abzulegen. Sein Dank galt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Mathias Hermann aus Rheinbrohl und seinem Prüfungsteam und dem Gewerbelehrer Ulrich Mandelkow von der David-Roentgen-Schule. Mir Recht habe der ehemalige CDU-Bundestags-Vorsitzende Alfred Dregger einmal behauptet: „Unser Reichtum sind nicht Mundwerker, sondern Handwerker“.

Die Prüfung bestanden (in Klammern der Ausbildungsbetrieb):

Moritz Adams, Raubach (Tischlerei Weingarten, Herschbach), Nils Becker, Horhausen (Becker Holz- und Metallsysteme, Horhausen), Jan Jörg Elberskirch, Feldkirchen (Sascha Theiß, Hüllenberg), Lars Gödtner, Asbach (Bernd Jungheim, Asbach), Paul Jungbluth, Berzhausen (Schmidt & Sohn, Oberraden), Kevin Kaiser, Weißenthurm (Peter Rychlik & Enkel, Weißenthurm), Jacquelin Klaus, Hühnfelden (BBW Heinrich-Haus, Heimbach-Weis), Katharina Limbach, Asbach (Bau- und Möbelschreinerei Schellberg, Asbach), Anilcan Metin, Kreuztal (BBW Heinrich-Haus, Heimbach-Weis), Parc Perlowski, Köln (BBW Heinrich-Haus, Heimbach-Weis), Vincent Rudolf Ananda Pfau, Linz (Anton Bahles, Kasbach-Ohlenberg), Samuel Raab, Rüscheid (Christoph Siegel, Anhausen), Neal Rückert, Feldkirchen (Claus Hild, Heimbach-Weis), Benjamin Santa Ursula Solis, Köln (BBW Heinrich-Haus, Heimbach-Weis), Michelle Seifert, Dattenberg (BBW Heinrich-Haus, Heimbach-Weis), Christopher Verhoeven, Raubach (Tischlerei Weingarten, Herschbach), Rita Wagner, Windhagen (Peter Fischer, Oberlahr).

Prüfungsbester war Vincent Rudolf Ananda Pfau und den Wettbewerb „Gute Form“ entschied Katharina Limbach für sich. Hans Hartenfels

BUZ: Die glücklichen Jung-Gesellen mit ihrem Freisprechungsbrief und den Ehrengästen umringen den Prüfungsbesten Pfau und die „Gute Form“-Gewinnerin Katharina Limbach (Foto: Hans Hartenfels


Holzbranche trifft Politik

Der Rohstoff Holz darf keinesfalls durch Nutzungsverbote verknappt werden: Als Teil eines übergreifenden Bündnisses aus Verbänden der Forst- und Holzwirtschaft hat Tischler Schreiner Deutschland in einem gemeinsamen Positionspapier die Potenziale der Wald- und Holznutzung für eine klimafreundliche, unabhängige und verlässliche Zukunft hervorgehoben. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur aktiven Waldbewirtschaftung und stärkeren Holzverwendung im "European Green Deal" und dem deutschen Klimaschutz-Sofortprogramm.

Denn mit seiner nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der regionalen und modernen Holzbranche, so die Argumentation, verfüge Deutschland bereits über ein starkes Cluster, das nicht nur wirtschaftlich gut aufgestellt sei, sondern durch die Bereitstellung und Verarbeitung des nachwachsenden Rohstoffs zentrale Lösungen für die Zukunftsaufgaben bereithalte.

Waldbewirtschaftung honorieren

Bereits heute stehen die Wald- und Holznutzung für Klimaschutz und wirtschaftliche Souveränität. Holz speichert Kohlenstoffdioxid sowohl im Wald als auch in langlebigen Holzprodukten. Dabei reduziert es die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und importierten Erzeugnissen. Um den Beitrag von Forst und Holz nicht zu gefährden, sondern weiter zu stärken, sind Anpassungen und Weichenstellungen in Deutschland und Europa notwendig. Dazu gehören an erster Stelle eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für die regionale Holzverwendung sowie den Aufbau und Erhalt klimastabiler Wälder. Diesen Beitrag gilt es zu würdigen, zum einen durch die Honorierung der Klimaschutzleistungen, zum anderen aber auch durch eine Erhöhung der Fördermittel zur Wiederbewaldung. Zudem sollten durch die Stärkung des Kleinprivatwaldes die Holzressourcen auf ganzer Fläche mobilisiert werden.

 "Die Verfügbarkeit von Holz ist für eine Bauwende hin zu nachhaltigem Wohnraum mitentscheidend." Martin Paukner, Hauptgeschäftsführer Tischler Schreiner Deutschland

 Keine Holzverknappung durch Nutzungsverbote

Gleichzeitig dürfen die Bemühungen aber nicht durch Nutzungsverbote konterkariert werden. So ist dringend eine Überarbeitung der EU-Biodiversitätsstrategie geboten, auch um die Bauwende hin zu nachhaltigem Wohnraum nicht zu gefährden. Zudem gilt es, den Kohlenstoffdioxid-Speicher in langlebigen Holzprodukten zu stärken. Eine Fokussierung auf die Waldsenke, insbesondere die Stilllegung bewirtschafteter Wälder, ist klimatechnisch mehr als fragwürdig und muss dringend überdacht werden. Für die langfristige Nutzung bestehender Potenziale hingegen sind sowohl die Vorbildfunktion bei öffentlichen Bau- und Sanierungsvorhaben durch eine Holzbauoffensive als auch eine Neuausrichtung der KfW-Förderprogramme auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit von größter Bedeutung. Dabei kann die gezielte Förderung für den stofflichen Einsatz von Laubholz sowie die Stärkung einer Kreislaufwirtschaft bis hin zur energetischen Nutzung von Holz maßgeblich zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen beitragen. Denn Holz ist in all seinen Anwendungsbereichen eine sichere und klimafreundliche Alternative zu fossilen und energieintensiven Materialien aus fernen Ländern.

 Berlin, 17. Mai 2022

 Quelle: tischler-schreiner.de

 



Kosten auf Rekordniveau

Die steigenden Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs belasten die Wirtschaft massiv und stellen die noch junge Bundesregierung vor extreme Herausforderungen. Ein Verbändenetzwerk um Tischler Schreiner Deutschland fordert für den Fall einer staatlichen Rationierung vorhandener Gasvorräte – auch vor dem Hintergrund, dass alternative Energien derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen – einen besonderen Schutz für Branchen, die für die Energiewende relevant sind.

Gut ein Drittel seines Öls importiert Deutschland derzeit aus Russland, beim Erdgas sind es sogar über 50 Prozent. Kurzum, unser Land ist abhängig von den Importen fossiler Energieträger, insbesondere von Lieferungen aus Russland – ein Zustand, der sich frühestens mittel-, aber keinesfalls kurzfristig lösen lässt. Was das für die Wirtschaft bedeutet, zeigt ein Beispiel, das auch das Tischler- und Schreinerhandwerk betrifft. So werden Fensterglas und Kunststofferzeugnisse in energieintensiven, in der Regel mit Erdgas befeuerten industriellen Großanlagen hergestellt. Eine Verteuerung dieser Produkte wegen massiv gestiegener Erdgaspreise trifft daher sowohl alle Unternehmen der Wertschöpfungskette als auch die Endverbraucher.

 TSD mittendrin

Seit Anfang März diskutiert nun die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, um Unternehmen und Verbraucher kurzfristig zu entlasten. Auch Tischler Schreiner Deutschland ist hierbei in verschiedenen Netzwerken beratend aktiv und kann bereits eine erste Bilanz ziehen. So sind die Anfang April von den Bundesministern Robert Habeck und Christian Lindner vorgestellten Maßnahmen wie der KfW Kostenzuschuss, der allerdings ausschließlich Unternehmen mit besonderen Energiepreissteigerungen hilft, durchaus sinnvoll. "Das reicht aber nicht aus", sagt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Umso wichtiger sei es, nötige weitere Entlastungen so auszugestalten, dass sie in der gesamten Wertschöpfungskette wirksam werden. "Nur so können unverhältnismäßige Preissteigerungen für unsere Betriebe und ihre Kunden vermieden werden." Zudem sei eine unbürokratische und schnelle Umsetzung dieser Maßnahmen essenziell.

 Sollte es zu einem Lieferstopp oder einem Embargo für Gaslieferungen aus Russland kommen und der Einsatz des vorhandenen Erdgases rationiert werden müssen, sind darüber hinaus weitere Punkte zu berücksichtigen. Zum einen tragen die Produkte aus dem Bereich der energiesparenden Gebäudehülle zur Energieversorgungssicherheit bei, und ihren Herstellern sollte eine entsprechende Priorität bei der Gasversorgung eingeräumt werden. Und zum anderen werden bestimmte Produktionsanlagen beim Herunterfahren regelrecht zerstört. So sind beispielsweise die Industrieanlagen zur Produktion von Glas technisch darauf angewiesen, ohne Unterbrechung "durchzulaufen". Werden sie abgeschaltet, sind Defekte im dreistelligen Millionenbereich zu befürchten. Zudem würde es Jahre dauern, diese Produktionsanlagen zu ersetzen. Ein solcher Rückschlag für die Glasindustrie hätte zwangsläufig Auswirkungen auf die gesamte Ausbaubranche und würde die energetischen Sanierungspläne im Gebäudesektor ad absurdum führen.

 "Vor allem Branchen, die für die Energiewende relevant sind, müssen bei der Gasversorgung Priorität haben." Martin Paukner, Hauptgeschäftsführer Tischler Schreiner Deutschland

 Tischler Schreiner Deutschland und 13 weitere Verbände und Interessenvertretungen der Bau- und Ausbaubranche haben sich Ende April mit einem gemeinsamen Papier an die Bundesregierung gewandt, um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Bauprodukte aus Glas, Kunststoff, Mineralwolle und Keramik zu verdeutlichen und Lösungsvorschläge anzubieten.

 Berlin, 5. Mai 2022

 Quelle: tischler-schreiner.de

 



 Schnellschuss

 Der am Montag von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck verkündete sofortige Förderstopp* für die KfW-Gebäudeeffizienzprogramme ist auf breites Unverständnis gestoßen. Schon jetzt werden Aufträge gestoppt oder bis zur Klärung der künftigen Förderung ausgesetzt, da Finanzierungen plötzlich in der Luft hängen.

 Zwar war die Einstellung für das sogenannte Effizienzhaus (EH) 55 im Neubau zum 31. Januar 2022 erwartet worden, aber der komplette Förderstopp – jetzt plötzlich sogar eine Woche früher – betrifft auch das EH40 im Neubau, das EH40 plus sowie die energetische Sanierung. "Klimapolitisch und wirtschaftlich ist das ein völlig falsches Signal", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Denn gerade der Gebäudesektor sei für das Erreichen der Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Außerdem bringe der Beschluss tausende Bauherren völlig unnötig in finanzielle Bedrängnis, weil nun plötzlich ein Teil des Finanzierungskonzeptes wegbreche. "Das kann ein riesiger Rattenschwanz werden mit Auswirkungen bis hin zu den ausführenden Betrieben im Tischler- und Schreinerhandwerk."

 Jetzt muss es schnell gehen

… und eine Übergangslösung gefunden werden, bis eine neue Fördersystematik gilt. "Bevor man etwas Bewährtes kappt, sorgt man doch für Ersatz. Es kann nicht sein, dass Bauherren und Betriebe allein gelassen und klimagerechtes Bauen ausgebremst werden", setzt Paukner nach und unterstreicht dies mit vier zentralen Forderungen:

     Alle laufenden Anträge sowohl für EH55 als auch für EH40 und energetische Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend bisheriger Förderprogrammatik weiterhin entschieden werden. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen.

    Sowohl für die EH40- als auch für die Sanierungsförderung nach aktueller Förderprogrammatik müssen Anträge weiterhin gestellt werden können.

    Die angekündigte Neujustierung der Bau- und Sanierungsförderung entsprechend den politischen Prioritäten der neuen Bundesregierung erlaubt keinen Zeitverzug und muss mit größter Zielstrebigkeit vorangebracht werden.

    Der Übergang von der bisherigen zur neuen Förderprogrammatik muss bruchfrei erfolgen.

 Aus dem Bundeskabinett wurde inzwischen immerhin die Bereitschaft signalisiert, zeitnah die haushälterischen Vorkehrungen zu treffen, damit zumindest für die EH40- und die Sanierungsförderung sowohl offene als auch neue Anträge weiterbearbeitet beziehungsweise gestellt werden können. Davon unabhängig soll der Förderrahmen – also Inhalte und finanzielle Mittel – im Zuge der Diskussion um das Klimaschutz-Sofortprogramm umgestaltet werden. Dabei wird es voraussichtlich auch zu einem Abgleich zwischen der für dieses Jahr angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) kommen. Interessant wird dann die Frage sein, ob der Neubaubereich weiterhin im bisherigen Umfang gefördert wird oder Förderanteile an den Sanierungsbereich verliert.

Aktualisierung vom 2. Februar

Die Kritik hat offenbar Früchte getragen. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bekanntgegeben, dass alle bereits gestellten Anträge nach den bisherigen Förderkriterien bearbeitet und beschieden werden. Der KfW zufolge betrifft das alle Anträge, die bis einschließlich 23. Januar eingegangen sind. Neue Anträge zur Effizienzhausklasse 55 können künftig nicht mehr gestellt werden. Auch die inhaltliche Neuausrichtung der Effizienzförderung für Neubauten (EH40) sowie für ganzheitliche Sanierungen bleibt weiterhin offen.

 *Vom Förderstopp nicht betroffen sind Sanierungsmaßnahmen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im Bereich der Gebäudehülle umsetzt. Das betrifft die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Installation von sommerlichem Wärmeschutz.

 Berlin, 28. Januar 2022 (aktualisiert am 2. Februar 2022)

 Quelle: tischler-schreiner.de

 


 

Freisprechungsfeier der Tischler-Innung des Kreises Neuwied


BUZ: Glücklich über das Ende der Lehrzeit als Tischler: drei frisch gekürte Gesellen mit dem Obermeister der Tischler-Innung Norbert Dinter
(g.r., dem Vorsitzenden des Prüfungsausschussses Matthias Herman 2. von links) und Gewerbelehrer Mandelkow (g.l.) Text und Foto: Hans Hartenfels

 
In der Vergangenheit gehörten die Freisprechungsfeiern der Tischler-Innung des Kreises Neuwied, des Kreises Neuwied, die abwechselnd in den Räumen der VR-Bank und der Sparkassse durchgeführt wurden, zu den Höhepunkten der Handwerksinnungen. Waren sie doch immer mit der Präsentation von Gesellenstücken verbunden und die Räumlichkeiten waren brechend voll. Umso erstaunter, um nicht zu sagen, fassungslos traf man auf einen Obermeister der Innung, Norbert Dinter und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Matthias Hermann, denen ganze drei Prüflinge gegenüber standen. Das sollte deren Leistungen nicht schmälern, im Gegenteil, beide sprachen sich lobend über die Leistungen aus und auch der Gewerbelehrer der David-Roentgen-Schule, Ulrich Mandelkow, sparte nicht mit Lob und Anerkennung.

Die Ursachen sind wohl allgegenwärtig, klagt doch das gesamte Handwerk über fehlenden Nachwuchs. Sicher, die Ausbildung im Handwerk ist anspruchsvoll. Die Lehrlinge müssen motiviert sein und eine schulische Vorbildung mitbringen, um die anspruchsvolle Lehrzeit zu bewältigen. Lesen, Schreiben und Rechnen sind dafür nach wie vor erforderlich und müssen beherrscht werden. Ob da die modernen Kommunikationsmittel einen Einfluss haben, rätselt man, scheint aber nicht ganz abwegig. Den drei Prüflingen legte Dinter ans Herz, sich auch nach bestandener Prüfung nicht auszuruhen, sondern an der Weiterbildung zu arbeiten, um eines Tages neben den Gesellen- auch den Meisterbrief an die Wand zu hängen.

Die Prüfung bestanden: (in Klammern der Ausbildungsbetrieb): Baboucarrs Boye, Rheinbreitbach (Joachim Mühlhöfer & Sohn,, Unkel), Daniel Göldner, Straßenhaus (Christoph Siegel, Anhausen), Victoria Müller, Aarbergen (BBW Heinrich-Haus, Heimbach-Weis).



Ein Tag der Superlative

In einem außergewöhnlichen Jahr erringt ein einzigartiges Gesellenstück den Gesamtsieg in einer eindrucksvollen Talentschau des Tischler- und Schreinerhandwerks. Das lässt sich zwar kaum steigern, aber mit 23 multiplizieren. Denn exakt so viele einmalige Gesellenstücke standen beim Bundesgestaltungswettbewerb "Die Gute Form 2020" im Finale.

Für gut ein Drittel von ihnen hatte die heutige virtuelle Preisverleihung neben der Anerkennung einer ganzen Branche auch einen der begehrten Preise in petto. Ganz nach oben auf das Treppchen schaffte es Jonas Heise aus Nordrhein-Westfalen. Mit einer "hochästhetischen kinematischen Möbelskulptur, die in jeder Hinsicht herausragend ist", überzeugte er die Jury von seiner Abschlussarbeit. Heise, der bei Reichenberg & Weiss in Neukirchen-Vluyn ausgebildet wurde, darf sich als Gewinner des Bundesgestaltungswettbewerbs über ein Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie eine Profi-Handmaschine der Firma Festool freuen.

Weiter hier:

Quelle: tischler-schreiner.de




Maschinenrichtlinie: der handwerksgerechte Umgang

Wer im europäischen Wirtschaftsraum Maschinen oder unvollständige Maschinen auf den Markt bringt, unterliegt der sogenannten Maschinenrichtlinie, die ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung regelt.

Das betrifft auch Tischler und Schreiner und ihre Produkte, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft bedient werden wie zum Beispiel elektrisch betriebene Möbel. Denn grundsätzlich muss jeder Inverkehrbringer die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf die Konstruktion und den Bau seines Produkts gemäß der Maschinenrichtlinie gewährleisten.

Tischler Schreiner Deutschland hat in einer gemeinsamen Aktion mit weiteren Verbänden einen Durchbruch erzielt und erreicht, dass im EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie die Begriffe "vollständige Maschine" (Kategorie 1) und "unvollständige Maschine" (Kategorie 2) eingeführt wurden.

Der große Vorteil für Tischler und Schreiner liegt nun darin, dass in der Kategorie 1 alle notwendigen Unterlagen und Prüfungen durch den Hersteller beziehungsweise Lieferanten des motorischen Antriebes erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Tischler und Schreiner erfüllen dann als Erzeuger des Gesamtprodukts bereits automatisch alle entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, wenn die Komponenten gemäß der Montageanleitung des Herstellers verbaut wurden. Im Klartext heißt das, wer weiterhin elektrisch betriebene Beschläge von namhaften Herstellern bestimmungsgemäß verbaut, ist auf der sicheren Seite. Denn neben der Klarstellung im Leitfaden konnte Tischler Schreiner Deutschland außerdem erreichen, dass ebendiese Hersteller von Beschlägen ihre elektronisch betriebenen Produkte als vollständige Maschine liefern. Anders sieht es aus, wenn solche Beschläge zweckentfremdet werden, also wenn zum Beispiel der elektrische Schiebetürbeschlag anderweitig verbaut wird und damit eine neue Funktion erhält.

Um die Umsetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie zu erleichtern, hat Tischler Schreiner Deutschland eine Handreichung erarbeitet, die für Mitgliedsbetriebe online verfügbar ist.

Weiter hier:

Quelle: tischler-schreiner.de

 





Wie sich Freisprechungsfeiern in Zeiten von Corona wandeln.

Es sind schon verrückte Zeiten, die Corona zwischenzeitlich  zwangsweise eingeführt hat. Freute man sich bei der Tischlerinnung  des Kreises Neuwied doch alljährlich auf die im schönen Rahmen durchgeführten Freisprechungsfeiern, die  im jährlichen Wechsel in den Räumen der Sparkasse oder der Volks-  und Raiffeisenbank durchgeführt wurden  und konnte dabei die schönsten Gesellenstücke einem interessierten Publikum über einen längeren Zeitraum zur Besichtigung präsentieren. Daraus wurde in diesem Jahr nichts, man traf sich mit Obermeister Norbert Dinter, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Mattthias Hermann,  und seinen Prüfungsmitgliedern in den Räumen der Kreishandwerkerschaft, deren Leiter der Geschäftsstelle, Fred Kutscher, alle aufs herzlichste begrüßte, die Prüflinge selber aus Abstandsgründen aber vor die Geschäftsstelle bat.

Dann wurden alle einzeln auf- und reingerufen und bekamen den begehrten Nachweis ihrer Berufsreife, den Gesellenbrief,  überreicht, Lohn  für drei Jahre emsiges Lernen. Trotz der technischen Revolution der letzten Jahre sind Berufe wie die des Tischlers, oder wie es im südlichen Deutschland heißt, des Schreiners, nach wie vor äußerst gefragt. Baut man doch Möbel, Inneneinrichtungen, Fenster, Türen oder Treppen und richtet sich dabei nach individuellen Kundenwünschen – Kreativität ist also gefragt. Daran erinnerten Dinter und Hermann in ihren Glückwünschen bei der Überreichung der Briefe und den Sonderpreisen  an den Prüfungsbesten Sönke Steenblock und die Siegerin im Wettbewerb „Gute Form“ Yvonne Scheufens.






Anlässlich der Corona-Krise verzeichnen unsere Handwerksbetriebe nie dagewesene Einbrüche mit schwerwiegenden Folgen für Liquidität, Beschäftigung und den Betriebsbestand. Viele Handwerksberufe üben aber gerade auch in diesen Tagen zentrale systemrelevante Tätigkeiten aus: sei es im Bereich Hygiene und Gesundheit, bei der Lebensmittelgrundversorgung oder im Bereich technischer Notdienste und Mobilität.

In den vergangenen zwei Wochen haben Innung, Verband und Handwerkskammer Ihnen eine Fülle von Informationen zur Verfügung gestellt. Wir bündeln Fragen und Informationen, die sich für Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen. Greifen Sie zurück auf die nachstehenden Informationen:

Zentralverband des Deutschen Handwerks:  https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung:

Fragen zu Personalangelegenheiten, Kurzarbeit, Kredite, Zuschüsse, Bürgschaften und Liquidität:

Elisabeth Schubert
Tel. 02602 1005-11 oder 0151- 51087631

Michael Braun
Tel. 02602 1005-25 oder 0151-54760979

Fragen zu Gesellenprüfung, Prüfungsablauf, Einsatz Prüfungsausschuss

Fred Kutscher
Tel. 02631 946413

Kerstin Görldt
Tel. 02631 946410

 




Steuerboni eingeführt

Klimafreundliche Sanierungen von Gebäuden sollen stärker gefördert werden: Über die Änderung des Einkommensteuer­gesetzes hat die Bundesregierung Anreize für die energetische Gebäudesanierung geschaffen.

Über die Änderung des Einkommensteuergesetzes hat die Bundesregierung Anreize für die energetische Gebäudesanierung geschaffen. Dazu wurde im vergangenen Dezember das Einkommen­steuergesetz um den Paragrafen "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" ergänzt. Dieser Titel ist durchaus wörtlich zu nehmen. Gefördert werden demnach nur Einzelmaßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr, wenn die betreffenden Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Das schließt auch Eigentumswohnungen mit ein. Für Tischler und Schreiner sowie deren Kunden ist dabei vor allem die Erneuerung von Fenstern und Außentüren interessant.

Folgende Eckpunkte gilt es zu berücksichtigen:

  • Das begünstigte Gebäude muss älter als zehn Jahre sein.
  • Gefördert werden Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurden.
  • Die Absetzbarkeit von der Steuerschuld beträgt drei Jahre.
  • Die tarifliche Einkommensteuer kann auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro gemindert werden, entsprechend der Staffelung:
    1. Jahr 7 Prozent (bis zu 14.000 Euro),
    2. Jahr 7 Prozent (bis zu 14.000 Euro),
    3. Jahr 6 Prozent (bis zu 12.000 Euro).
  • Als Beginn gilt bei Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, zu dem ein Bauantrag gestellt wurde. Ansonsten reicht die Kenntnisnahme der zuständigen Behörde; für sonstige nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Baubeginns ausschlaggebend.
  • Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen – zum Beispiel sowohl für die Erneuerung der Fenster als auch der Heizungsanlage – an einem förderfähigen Objekt beansprucht werden.

Förderfähig ist zukünftig auch die Baubegleitung durch Energieberater, die für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) zugelassen sind, sowie für solche Berater, die nach Paragraf 21 EnEV ausstellungsberechtigt sind. Die tarifliche Einkommensteuer reduziert sich dabei um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater. Hervorzuheben ist außerdem, dass eine Steuer­ermäßigung nur möglich ist, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen durch­geführt wurden. Als Fachunternehmen gelten nur Gewerke, die in der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) aufgelistet sind. Das trifft für Tischler und Schreiner bereits zu!

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Der Steuerpflichtige hat für die Aufwendungen eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.
  • Die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers ist erfolgt.
  • Es werden Maßnahmen nur dann gefördert, wenn sie durch das entsprechende in der ESanMV aufgeführte Fachgewerk ausgeführt wurden.
  • Die jeweilige Maßnahme darf nicht gleichzeitig mit dem Handwerkerbonus, KfW- oder BAFA-Mitteln gefördert werden (Ausschluss von Doppelförderung).

Quelle: Tischler Schreiner Deutschland

 



DIE GUTE FORM 2019

Wolf Weingarten ist bester Nachwuchs-Tischler von Rheinland-Pfalz

Der junge Mann aus Rheinhessen überzeugte mit seinem Gesellenstück „Tête-À-Tête-Bank“ die Fachjury und gewann so den begehrten Nachwuchspreis des Landesinnungsverbandes Tischlerrheinland-pfalz. Im kommenden Jahr wird er gemeinsam mit dem zweitplatzierten Max Rahm Rheinland-Pfalz beim Bundesentscheid von DIE GUTE FORM vertreten. Die Siegerehrung fand am Freitag, den 11. Oktober 2019, im Forum Mittelrhein in Koblenz statt.

Der jährlich stattfindende Wettbewerb DIE GUTE FORM richtet sich an junge Tischlerinnen und Tischler, die ihre Gesellenprüfungen erfolgreich absolviert haben. Jede Tischler-Innung aus Rheinland-Pfalz hatte im Vorfeld die Möglichkeit, bis zu drei Gesellenstücke für den Landesentscheid DIE GUTE FORM zu nominieren – so kamen 2019 insgesamt 32 Teilnehmer zusammen. In einer Vorauswahl wählte die Wettbewerbsjury dann die 14 Finalstücke aus, die anschließend im Rahmen einer hochwertigen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Sieger werden dann bei der feierlichen Ausstellungseröffnung bekannt gegeben und ausgezeichnet. Die beiden Erstplatzierten des Landesentscheids erhalten zudem die Möglichkeit, ihr Bundesland beim folgenden Bundesentscheid von DIE GUTE FORM zu präsentieren, der 2020 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München stattfinden wird.

In diesem Jahr belegte Wolf Weingarten (Ausbildungsbetrieb: Antike Möbel Metzner, Mainz) mit seinem Gesellenstück „Tête-À-Tête-Bank“ den ersten Platz. Zweiter wurde Max Rahm, der einen modernen Sekretär entworfen hatte (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Rahm, Mehlingen). Den dritten Platz belegte Till Heine mit seinem Schreibtisch (Ausbildungsbetrieb: Rainer Schmidt Bau- u. Möbelschreinerei, Wirges). Von der Jury belobigt wurden außerdem der „Stumme Diener“ von Elena Viandt (Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Scholz, Zornheim) sowie der „Schreibtisch – klassisch und modern“ von Tim Schwob (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Dietrich, Tiefenbach).

Für den ersten Platz gibt es 500 Euro Preisgeld, für den zweiten Platz 350 Euro und für den dritten Platz 200 Euro. Außerdem werden die beiden gesonderten Belobigungen mit jeweils 50 Euro prämiert.

Die dreiköpfige Jury, bestehend aus Brigitte Steffen, Professorin für Textildesign/ Material- und Surface-Design an der Hochschule Reutlingen, Johannes Niestrath vom Möbel und Ausbau Magazin dds und Karin Bille, Formgebungsberaterin von der Beratungsstelle der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, zeigte sich begeistert vom Gesellenstück des Gewinners: „Die Retrospektive auf Gestellmöbel der 1950er- und 1960er-Jahre liegt derzeit voll im Trend und wurde von Wolf Weingarten durch die wechselseitige Sitzposition und den scharf gezeichneten Korpus zwischen den beiden Polsterelementen humorvoll durchbrochen. Die Anmutung des Sitzmöbels wird außerdem von der herausragenden Verarbeitungsqualität mit organisch geformten Übergängen unterstützt.“

Alle Exponate des Wettbewerbs sind Teil der öffentlichen Ausstellung „DIE GUTE FORM – Schreiner gestalten ihr Gesellenstück“ im Forum Mittelrhein in Koblenz und können dort noch bis zum 31. Oktober 2019 besichtigt werden.

Über DIE GUTE FORM

DIE GUTE FORM ist ein Wettbewerb für Nachwuchs-Tischler, der in Rheinland-Pfalz jedes Jahr vom Landesinnungsverband Tischlerrheinland-pfalz ausgerichtet wird. Der Fokus liegt dabei auf der Formgebung. Dadurch soll erreicht werden, dass sich im Handwerk wieder vermehrt mit den Thema Design auseinandergesetzt wird. Gleichzeitig soll der Wettbewerb die gestalterischen und kreativen Fähigkeiten des Tischlerhandwerks in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Teilnehmen können alle jungen Tischlerinnen und Tischler mit ihren Gesellenstücken, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung maximal 25 Jahre alt sind und deren Ausbildungsbetriebe Mitglieder von Tischlerrheinland-pfalz sind.

Weitere Informationen unter www.leben-raum-gestaltung.de.

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„Tag des Tischlerhandwerks“ 
Die Bau- und Möbelschreinerei Schmidt & Sohn GmbH, Oberraden, war in diesem Jahr mit von der Partie, als es darum ging, den „Tag des Tischlerhandwerks“ auszurichten.
Das im Landkreis Neuwied ansässige Traditionsunternehmen präsentierte den Besuchern die gesamte Bandbreite des holzverarbeitenden Handwerks präsentiert.




Tischler-Innungen führten gemeinsame Versammlung durch

Interessante Vorträge und Fachthemen sowie konstruktive Diskussionen standen im Mittelpunkt der diesjährigen, gemeinsamen Innungsversammlung der Tischler-Innungen aus den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, die in der Aula der David-Roentgen-Schule Neuwied stattfand. Obermeister Norbert Dinter (Innung Neuwied) begrüßte die Mitglieder auch im Namen seiner Kollegen im Amt, Wolfgang Becker (Innung Altenkirchen) und Siegfried Schmidt (Innung Westerwaldkreis) und dankte für das Erscheinen. Den Grußworten schloss sich auch Markus Wunsch, stellvertretender Schulleiter der David-Roentgen-Schule Neuwied, an.

Internet – Fluch und Segen

Sozial Media, Internetshopping, Wissensportal etc. Die Bandbreite des Nutzens und der vielfältigen Möglichkeiten des Internets ist überwältigend. Die Zahlen sprechen für sich –nahezu 90 % der deutschen Bevölkerung nutzt das Internet. Dass damit verbunden auch kriminelle Handlungen einhergehen, ist sicherlich auch vielen Internetnutzern bekannt. Auswirkungen der Internetkriminalität und wie man sich davor schützen kann, war Thema von Hauptkommissar Thomas Budday von der Polizeiinspektion Koblenz, Zentrale Prävention. Budday ging in seinem Vortrag auf wesentlichen Bereiche wie Identitätsdiebstahl (Phishing), Datendiebstahl durch Social Engineering, Digitale Erpressung oder gar die Infizierung des vom Anwender genutzten Computers ein.

 Auch das Thema Ausbildung wurde sehr umfangreich erörtert und besprochen. Zu Beginn stellte Jürgen Stein von der Handwerkskammer Koblenz die Maßnahme „Ausbildungsabbrüche vermeiden“ vor. Mathias Hermann und Udo Anders vom Prüfungsausschuss der Innung Neuwied, stellten das „Hamburger Modell“ vor. Im Anschluss standen die Referenten den Versammlungsteilnehmern für weitere Fragen zur Verfügung.  Bevor Dinter die Innungsversammlung mit dem Dank an alle Teilnehmer schloss, erfolgte die einstimmige Abstimmung über Jahresrechnung und Haushaltsplan.



Fenster- und Türen-Recycling: Ein großer Dienst für die Umwelt

Das Thema Recycling gehört heute in Sachen Umweltschutz nicht nur zum guten Ton, sondern stellt auch eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen dar. Das gilt auch für Fenster und Türen: Weggeworfen wird hier am Ende der Nutzungszeit so gut wie nichts, denn jeder Bestandteil ist wertvoll und kann nach einer entsprechenden Aufarbeitung wiederverwertet werden.

Fenster und Türen bestehen aus den unterschiedlichsten, angesichts endlicher Ressourcen sehr wertvollen Materialien: Aus Kunststoff, Holz und Metall und natürlich aus Glas. Alle diese Stoffe lassen sich auf die eine oder andere Art recyceln. Kunststoff wird zum Beispiel in einem geschlossenen Wertstoffkreislauf in mehreren Schritten auf Millimetergröße zerkleinert, nahezu vollautomatisch sortiert, gereinigt und aufbereitet. Das Endprodukt ist ein sortenreines und hochwertiges Kunststoff-Granulat, das für neue Fenster und Türen und auch für Bauprofile verwendet werden kann.

Einen anderen Weg geht das Holz alter Holz- und Holz-/Metallfenster: Das Naturmaterial ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein CO2-neutraler Energieträger, der in modernen Biomasse-Heizkraftwerken zur effizienten Energieerzeugung eingesetzt werden kann. Holz macht etwa zwei Drittel des Fensters aus, das Recycling erfolgt durch spezialisierte Altholz-Verwertungsunternehmen. Es wird geschätzt, dass die so genannten End-of-Life-Holztüren und -fenster in Deutschland zumeist der Verbrennung mit Energierückgewinnung zugeführt werden.

Metallteile wie Rahmen oder Beschläge werden zerkleinert, sortiert, gereinigt und eingeschmolzen. Aus dem so wiedergewonnenen Rohstoff entstehen dann neue Fenster- und Türenbestandteile sowie Bauprofile. Dabei geht Aluminium – wie Kunststoff auch – den Weg des geschlossenen Wertstoffkreislaufes. So werden wiederverwertbare Bauteile eingesammelt, aufbereitet und dem Schmelzbetrieb wieder zugeführt, um neue Fensterprofile herzustellen. Dafür wird das Alt-Aluminium geschreddert und von Fremdmaterialien getrennt. Danach wird es in Schmelzwerken eingeschmolzen und zu Pressbolzen gegossen, die von hervorragender stofflicher Qualität sind. Und auch das Glas geht nicht verloren: Daraus entstehen neue Fenstergläser oder Glasbauteile, die ebenfalls im Hausbau Verwendung finden. Man sieht also: Verschwendet wird im Fenster- und Türenbau nichts. Selbst nach Jahrzehnten des Gebrauchs finden die vielen Bestandteile eine neue Bestimmung und schonen so die ohnehin knappen Ressourcen der Erde.

Quelle:  tischler-schreiner.de

 




Das neue Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - kurz: VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.

Für welche Handwerksbetriebe gilt das neue Verpackungsgesetz? Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.

Weitere Infos hier:

Quelle:  zdh.de

 


 

Thomas Radermacher wird neuer TSD-Präsident

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes des Tischler- und Schreinerhandwerks haben die Delegierten am 30. November in Berlin Thomas Radermacher zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.

Radermacher folgt auf Konrad Steininger, der nach 15 Jahren im Präsidium – zunächst als Vize-Präsident und seit 2010 als Präsident – nicht mehr zur Wahl angetreten war. In die Ära Steininger fiel unter anderem die grundlegende Modernisierung der Innungsorganisation, im Zuge derer gleich mehrere Meilensteine zur Zukunftssicherung der Branche erreicht wurden. Thomas Radermacher will an diesen erfolgreichen Weg anknüpfen und neben Errungenschaften wie der Branchenmarke Tischler Schreiner Deutschland, dem professionalisierten Nachwuchsmarketing durch die TSD-Nachwuchskampagne, dem Auf- und Ausbau der fundierten TSD-Fachliteratur-Reihe sowie der Umsetzung verbändeübergreifender digitaler Serviceleistungen insbesondere die Bereiche Technik und Normung, die politische Vernetzung und die finanzielle Ausstattung weiter ausbauen.

Der 57-jährige Tischlermeister und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus Meckenheim bei Bonn brennt für sein Handwerk: "Mein Beruf ist meine Leidenschaft", nennt er sein Kredo in Berlin. Auch deshalb schätzt er die Arbeit seines Vorgängers und sieht den Bundesinnungsverband sehr gut aufgestellt. Kontinuität bedeutet für Radermacher aber auch kontinuierliche Weiterentwicklung: "Die Sichtbarkeit unserer Organisation nach innen und außen weiter zu erhöhen" und Kompetenzen zu bündeln, seien dabei zwei wichtige Ziele für die kommende Amtszeit.

ZDH-Präsident gratuliert persönlich und wertschätzt Zusammenarbeit

Neben Thomas Radermacher wählten die Delegierten Heino Fischer (Schleswig-Holstein) und Stefan Zock (Rheinland-Pfalz) zu ihren neuen Vizepräsidenten. Außerdem wurden Karl-Friedrich Hodapp (Saarland), Wolfgang Pflücke (Baden-Württemberg), Mario Schmidt (Mecklenburg-Vorpommern) und Matthias Winter (Niedersachsen/Bremen) ins Präsidium gewählt. Mit einem persönlichen Grußwort schloss sich auch ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer den Glückwünschen sowie den fünf Dankesreden für die ausgeschiedenen Präsidiumsmitglieder an und bekräftigte den Stellenwert und die Bedeutung der Innungsorganisation des Tischler- und Schreinerhandwerks als wichtigen Mitstreiter für die Interessen des deutschen Handwerks.

Um die Belange der Branche ging es in den anschließenden Sachdiskussionen. Dabei positionierte sich Tischler Schreiner Deutschland unter anderem nachdrücklich zur Mindestausbildungsvergütung und zur Reform des Berufsbildungsgesetzes. Die Mindestausbildungsvergütung lehnt die Branchenvertretung als nicht zu akzeptierenden Eingriff in die Tarifautonomie ab. Bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes setzt sich Tischler Schreiner Deutschland gegen die Abwertung des Meisterbegriffs durch akademische Wortspiele zur Wehr. Im Klartext: "Der Begriff 'Berufsbachelor' könnte den Meistertitel im Sinne von Vergleichbarkeit und akademischer Entsprechung ergänzen, aber sicherlich nicht ersetzen oder verdrängen", wird TSD-Präsident Thomas Radermacher deutlich.

Großer Dank und Ehrungen
Mit starken Emotionen, großer Dankbarkeit und Standing Ovations ehrten und verabschiedeten die Delegierten die ausgeschiedenen Präsidiumsmitglieder für ihr herausragendes Engagement. Neben Konrad Steininger (Bayern) erhielten Heinz Pütz (NRW), Karlheinz Kramer (Sachsen), Reinhard Nau (Hessen) und Anton Gindele (Baden-Württemberg) in großer Anerkennung ihrer Leistungen die TSD-Ehrennadel in Gold. Konrad Steininger wurde außerdem zum TSD-Ehrenpräsidenten und Heinz Pütz zum TSD-Ehrenvizepräsidenten ernannt.

Quelle: tischler-schreiner.de

 


 






Mängelhaftung: So wird’s fair

Zum 1. Januar 2018 tritt die von Tischlern und Schreinern langersehnte Reform der Mängelhaftung in Kraft. Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant sowohl für die Materialkosten als auch für die Ein- und Ausbaukosten.

"Damit unsere Tischler und Schreiner allerdings wirklich zu ihrem Recht kommen, müssen sie sich gegen unfaire AGB ihrer Lieferanten zur Wehr setzen", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. So hatte der Gesetzgeber – entgegen der Empfehlung aus dem Handwerk – darauf verzichtet, die neuen Regeln AGB-fest zu gestalten, und damit zugelassen, dass Lieferanten die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) ausschließen können.

Tischler Schreiner Deutschland empfiehlt daher seinen Mitgliedsbetrieben, nur solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, die dem Haftungsausschluss widersprechen. Denn bei widerstreitenden AGB geht die Rechtsprechung davon aus, dass weder die eine noch die andere gilt, sondern die gesetzliche Regelung eintritt. "Das ist zwar ein kleiner Umweg zum angestammten Recht für unsere Tischler und Schreiner, doch immer noch besser als eine langwierige juristische Auseinandersetzung im Gewährleistungsfall", sagt Martin Paukner.

"Fairer Handwerkspartner"
Mit der Initiative "Fairer Handwerkspartner" geht die Innungsorganisation noch einen Schritt weiter und fragt Lieferanten des Gewerks, wie sie ab dem kommenden Jahr verfahren werden. "Unser Ziel ist, die Angelegenheit im Konsens zu regeln", erklärt Paukner, der aber auch klarstellt: "Wir können natürlich nur die Unternehmen als faire Handwerkspartner auf unseren Internetseiten veröffentlichen, die bereit sind, auf die ungerechte Abänderung der gesetzlichen Vorschrift in ihren AGB zu verzichten."

Die Initiative befindet sich gegenwärtig in der Vorbereitung und startet in Kürze.

Quelle: tischler-schreiner.de





Ziel: Die Null-Prozess-Quote

Komplexität reduzieren, Transparenz schaffen, Gerichtsprozesse vermeiden; mit diesen Zielen hatte Tischler Schreiner Deutschland im Zuge der Verbändeallianz der Ausbaugewerke mit den Trägern der SOKA-Bau verhandelt. Nun wurde eine Verbände­vereinbarung unterschrieben, die zukünftig den Umgang mit der Sozialkasse des Baugewerbes regelt und den Schutzschirm der Innungsorganisation für ihre Mitglieder verbessert.

Zentraler Baustein der Vereinbarung ist die Vereinheitlichung der Abgrenzungssystematik für alle betroffenen Gewerke: "Entscheidend für die Abgrenzung vom Baugewerbe ist für Tischler und Schreiner die 'Mitgliedschaft' und die 'Fachlichkeit'. Wobei die Fachlichkeit für Innungsmitglieder unwiderlegbar gegeben ist, wenn diese bis zum 30. Juni 2014 in die bundesweite Innungsorganisation eingetreten waren", erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner die neue Regelung. Im Klartext: Alle Betriebe, die vor dem Stichtag Innungsmitglied waren, können von der SOKA-Bau zukünftig nicht mehr belangt werden.

Betriebe, die nach dem Stichtag Innungs­mitglied geworden sind, können nur in den Einflussbereich der SOKA-Bau fallen, wenn sie nicht von einem Tischler- oder Schreinermeister geführt werden und zugleich die Quote der im Betrieb beschäftigten Tischler/Schreiner einschließlich der Betriebs­inhaber unter 20 Prozent liegt. Treppenbaubetriebe müssen davon abweichend innerhalb von sechs Monaten in einem Kalenderjahr die 50-Prozent-Klausel erfüllen. "Gern hätten wir auch auf die Quotenregelung verzichtet, um die Abgrenzung transparenter zu gestalten", gibt Paukner zu. In jedem Fall werde man genau verfolgen, ob Mitgliedsbetriebe unter diese Regelung fallen, und sich im konkreten Einzelfall für die Betroffenen stark machen.

Von strategischem Vorteil …
… sei in jedem Fall die Stichtagsregelung, die für alle betroffenen Gewerke gelte und bei jeder zukünftigen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes eine wichtige Rolle spiele. "Von dieser Vereinheitlichung werden wir bei der Abgrenzung zur Baubranche ebenso profitieren können wie von unserer neu geschaffenen Verbändeallianz der Ausbaugewerke", erklärt Paukner. Denn diese Allianz ziehe gemeinsam mit Tischler Schreiner Deutschland an einem Strang.

Entlastung im Streitfall
Bereits in der Präambel der Verbändeverein­barung verpflichten sich die Träger der SOKA-Bau, zukünftig im Konfliktfall immer die einvernehmliche Lösung zu suchen, und bekunden damit ihren Willen, juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. In der Praxis sollen mit der Einführung der sogenannten Konsultationsverfahren Betriebe im Streitfall entlastet und die angestrebte "Null-Prozess-Quote" realisiert werden können. "Ich gehe davon aus, dass wir als Servicedienstleister das Thema SOKA-Bau auch in strittigen Fällen dauerhaft aus unseren Betrieben heraushalten können", sagt Paukner.

Selbst bei Grenzfällen, die so speziell seien, dass sie nicht unter die neue Abgrenzungssystematik fielen, sei der erste vertrauensvolle Ansprechpartner immer der eigene Landesfachverband, erklärt Paukner. So hätten sich die Träger der SOKA-Bau verpflichtet, zukünftig zuerst die Verbände zu konsultieren, um Streitfragen zu schlichten. "Es ging vor allem darum, Innungsbetriebe zu schützen und zu entlasten", sagt Paukner.

Weitere Verbesserungen
Wie detailliert die Verbändeallianz der Ausbau­gewerke das Thema angegangen ist, zeigen die weiteren Verbesserungen, die aus der Vereinbarung resultieren. So wird zukünftig nicht mehr die bloße Vermutung ausreichen, ob in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden, sondern die SOKA-Bau soll dafür die Beweislast tragen.

Darüber hinaus hat sich die Sozialkasse verpflichtet, von ihrem bisherigen automatisierten Meldeverfahren zur Winterbauumlage an die Bundes­agentur für Arbeit Abstand zu nehmen. Dabei hatte Tischler Schreiner Deutschland stets argumentiert, dass Betriebe, die nicht SOKA-Bau-pflichtig seien, auch nicht unter die Winterbauumlage fielen. "Diese Baustelle ist hoffentlich ebenfalls erledigt und damit zahlreiche nervenaufreibende und zeitraubende Verfahren für unsere Betriebe", bestätigt Martin Paukner.

"Der doppelte Stress durch die unberechtigten Forderungen der Sozialkasse und der Bundesagentur für Arbeit hatte schon etwas von einem Spießrutenlaufen für unsere Betriebe."

Zumindest eine Randnotiz wert …
… ist die Bereitschaft der Träger der Sozial­kasse, dass man zukünftig sowohl die Rückwirkung von vier auf drei Jahre verkürzen als auch die Höhe der Verzugszinsen reduzieren wolle.

Abschließend soll die neue Praxis unter Leitung des Unternehmerverbandes des Deutschen Handwerks (UDH) nach zwei Jahren erneut überprüft werden; dann werde man auch sehen, ob Nach­verhandlungen nötig seien, so Paukner, der dem Prozess eine weitere positive Seite abgewinnen kann: "Dass die für Verhandlungen mit der SOKA-Bau ins Leben gerufene Verbändeallianz der Ausbaugewerke ihre erste harte Bewährungsprobe bestanden hat, ist ebenfalls ein Versprechen an die Zukunft."

Quelle: tischler-schreiner.de





Stefan Zock einstimmig gewählt

Stefan Zock wird zukünftig die Geschicke des hessischen und rheinland-pfälzischen Tischler- und Schreinerhandwerks leiten. Im Rahmen der konstituierenden Mitgliederversammlung des neuen Fachverbandes Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz Mitte November wurde der 56-jährige Schreinermeister aus Longuich in geheimer Wahl einstimmig zum Präsidenten gewählt.

Die bereits im Juli mit überwältigender Mehrheit getroffene Entscheidung zur Fusion des hessischen und rheinland-pfälzischen Verbandes wurde nun durch die Gremienwahlen besiegelt.

Zock zur Seite stehen die vier Vizepräsidenten Wolfgang Kramwinkel (Innung Offenbach), Wolfram Lehnen (Innung Koblenz-Rhein-Mosel), Holm Pfeiffer (Innung Lahn-Dill) und Stefan Schmitt (Innung Südpfalz-Deutsche Weinstrasse). Komplettiert wird das Präsidium durch Marco Gretsch (Innung Fulda-Hünfeld), Thomas Klemm (Innung Simmern), Thomas Maul (Innung Gelnhausen-Schlüchtern), Christiane Noss-Flohr (Innung Neuwied), Harald Schnierle (Innung Wetterau), Ralf Stuckardt (Innung Hersfeld-Rotenburg) und Karl Trager (Innung Rheinhessen). An der Spitze des Hauptamts bleibt Hauptgeschäftsführer Hermann Hubing, der bereits in der Vergangenheit Geschäftsführer beider Verbände war und nun wiederum das Vertrauen der Delegierten erhielt.

Der hessische Präsident Reinhard Nau begrüßte die Teilnehmer in der inspirierenden Atmosphäre von Burg Schwarzenstein, sowie einige hochkarätige Gäste zur konstituierenden Mitgliederversammlung. Darunter die beiden Ehrenlandesinnungsmeister Günter Füllgraf für Hessen und Siegfried Schmitt für Rheinland-Pfalz, sowie den langjährigen rheinland-pfälzischen Geschäftsführer Günther Galla.

Nau betonte, dass die Verbände nicht aufgrund eigener Schwächen fusionieren, „sondern die beiden starken und leistungsfähigen Partner haben aus Verantwortungsbewusstsein heraus „JA“ gesagt, um in Zukunft noch bessere Leistungen für unsere Betriebe bieten zu können. Die Tischler und Schreiner in Hessen und Rheinland-Pfalz werden nicht länger getrennt marschieren, sondern wir werden unsere Kräfte bündeln, um in Zukunft gemeinsam die Interessen unseres Berufsstandes zu vertreten.“
Vom Hessischen Wirtschaftsministerium wies Axel Henkel (Abteilungsleiter Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologie) darauf hin, dass der Zusammenschluss in einer Phase entstand, die durch wirtschaftliche Prosperität gekennzeichnet ist. „In einer solchen Situation eine solche Entscheidung zu treffen, das ist Weitblick und eine Entscheidung für die Zukunft, die mir Respekt abnötigt“, so Henkel.

Brigitte Mannert, Präsidentin der Handwerkskammer der Pfalz, die die Fusion ebenfalls begrüßte, mahnte, mit der Zusammenführung der Verbände die Verbandsarbeit aktiv und zukunftsorientiert zu gestalten. „Nicht nur auf Herausforderungen zu reagieren, sondern aktiv selbst gestalten heißt die Devise!“

Der Präsident der Handwerkskammer Wiesbaden, Klaus Repp, ermutigte die Teilnehmer, „den eingeschlagenen Weg in eine feste Form zu gießen“ und deutete auf die Chance hin, sich zukünftig durch die Fusion noch breiter positionieren zu können.

Rainer von Borstel, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks, sprach drei Themen an, die das Handwerk beschäftigen: Sozialbeiträge und Steuern, Aufstiegsfortbildung und die Blaue Plakette. In diesem Zusammenhang rief er auf: „Lassen Sie uns gemeinsam in der Zukunft Lösungen anstreben, die auch im Interesse der Handwerksbetriebe sind!“

Konrad Steininger, Präsident des Bundesinnungsverbands Tischler Schreiner Deutschland, begrüßte die Entscheidung zur Fusion ebenfalls. Es sei der richtige Schritt, die Energien zu bündeln und die Leistung durch Synergieeffekte zu erhöhen.

Ab dem 01.01.2018 wird die Arbeit des fusionierten Fachverbands Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz von der Geschäftsstelle in Bad Wildungen aus gesteuert.

Quelle: leben-raum-gestaltung-rlp.de




Verantwortlich: Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Bundesverband Holz und Kunststoff
Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Schreiner Rheinland-Pfalz- Landesinnungverband für das Tischlerhandwerk